Im Wiener Landtag wurden neue Regelungen für die Kurzzeitvermietung beschlossen. Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer*innen, Mieter*innen und Nachbar*innen? Wie lange darf die eigene Wohnung noch über Plattformen wie Airbnb vermietet werden, wann braucht man eine Ausnahmebewilligung und was hat es mit der kommenden Registrierungspflicht ab 2027 auf sich?
In dieser Folge spricht Eugen Bergmann mit Birgit Schrock von der Wiener Baupolizei (MA 37) über Fristen, Voraussetzungen, häufige Missverständnisse und drohende Strafen bei Verstößen.
Weitere Infos und das Merkblatt zur Kurzzeitvermietung findet ihr hier:
https://www.wien.gv.at/wohnen/vermietung-wohnungen-tourismus
Wenn euch die Folge gefallen hat, freuen wir uns, wenn ihr unseren Podcast bewertet und abonniert (falls ihr das noch nicht gemacht habt).
Feedback könnt ihr uns auch an podcast(at)ma53.wien.gv.at schicken.
Folgt uns auf unseren Social Media Kanälen:
https://www.facebook.com/wien.at
https://bsky.app/profile/wien.gv.at
https://twitter.com/Stadt_Wien
https://www.linkedin.com/company/city-of-vienna/
https://www.instagram.com/stadtwien/
Und abonniert unseren täglichen Newsletter:
http://wien.gv.at/meinwienheute
Weitere Stadt Wien Podcasts:
- Historisches aus den Wiener Bezirken in den Grätzlgeschichtenbüchereicast der Stadt Wien Büchereien