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Mitbestimmung bei der bKV-Einführung ist gesetzlich geregelt — strukturell entscheidet sich dabei mehr als ein Verfahrensschritt. Ob der Betriebsrat als Mitgestalter eingebunden wird oder erst am Ende des Prozesses um Zustimmung gebeten wird, verändert, was die bKV im Unternehmen leisten kann. Diese Episode ordnet ein, welche Gestaltungsoptionen die Mitbestimmung bei Versorgungsinfrastruktur eröffnet.Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) braucht die Zustimmung des Betriebsrats. Aber was passiert, wenn der Betriebsrat mehr tut als freizugeben? Diese Folge zeigt, warum Mitbestimmung bei Versorgungsinfrastruktur über eine Betriebsvereinbarung hinausgeht – und wie Betriebsräte bKV, BGM und Arbeitsschutz als zusammenhängendes Governance-Thema einordnen können.