Diskriminierung bei der Wohnungssuche
30 January 2026

Diskriminierung bei der Wohnungssuche

ARD Radioreport Recht

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Am Bundesgerichtshof ging es um einen Fall von Diskriminierung durch einen Wohnungsmakler. Geklagt hatte eine Frau, die sich unter Nennung ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens um einen Besichtigungstermin für eine Wohnung bewarb. Vom Makler erhielt sie mehrfach Absagen. Sie probierte es daraufhin mit identischen Angaben zu Einkommen, Haushaltsgröße und Beruf, änderte allerdings die Namensangaben in typisch deutsche Namen wie „Schneider“, „Schmidt“ oder „Spieß“. Prompt erhielt sie jeweils Angebote für eine Wohnungsbesichtigung. Der BGH entschied nun, dass der Frau eine Entschädigung von 3.000 Euro zusteht.