BGE 39 I 407 - Hundemetzgerei

BGE 39 I 407 - Hundemetzgerei

Phil Baumann
00:16:44
Link

About this episode

Sommer 1909: In Niedergerlafingen im Kanton Solothurn betreibt Gottlieb Kurth eine Hundemetzgerei und macht damit sehr gute Geschäfte. Am 1 Juli 1909 verbietet der Bundesrat per Verordnung den Verkehr mit Hunde- und Katzenfleisch. Gottlieb Kurth schlachtet und verkauft jedoch weiterhin Hunde und wird in der Folge wiederholt wegen Übertretung des Verbots verzeigt. Der Fall landet schliesslich vor dem Bundesgericht. Doch auch noch über 100 Jahre nach dem Bundesgerichtsentscheid sorgt der Verzehr von Hundefleisch in der Schweiz weiter für Diskussionen.