BGE 2 I 502 - Strafbarkeit des Ehebruchs

BGE 2 I 502 - Strafbarkeit des Ehebruchs

Phil Baumann
00:13:45
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8. Juli 1876: Vor dem Zivilgericht Basel-Stadt wird ein Ehebrecher zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Ehebrecher zieht den Fall weiter ans Bundesgericht und macht die Verletzung von Bundesrecht geltend. Obwohl die Zweckmässigkeit der Strafbarkeit des Ehebruchs in der Folge stark umstritten ist, wird auch im Schweizerischen Strafgesetzbuch von 1937 an einer Strafbestimmung gegen Ehebruch festgehalten. Erst im Jahr 1990 wird die Strafbarkeit des Ehebruchs schliesslich aufgehoben. Es dauert hingegen weitere 10 Jahre, bis der Ehebruch auch zivilrechtlich seine Relevanz verliert.