
21. September 1886: In Lausanne findet eine grosse Feier zur Einweihung des neuen Bundesgerichtsgebäudes von Montbenon statt. Höhepunkt der ausgelassenen Feierlichkeiten bildet das nächtliche Feuerwerk, das von tausenden Zuschauern bestaunt wird.
Rund 60 Jahre später findet im Kursaal «Schänzli» eine Bundesfeier statt. Dabei kommt es beim Ablassen des Feuerwerks zu einem tragischen Unfall. Ein 11-jähriges Mädchen verliert ihr rechtes Auge. Vor Bundesgericht stellt sich die Frage, ob die Kursaalbetreiberin zur Haftung gezogen werden kann (BGE 70 II 215).
Am 4. Juni 2015 erlässt die Stadt Wil ein Immissionsschutzreglement. Darin wird das Ablassen von Feuerwerk einer Bewilligungspflicht unterstellt, wobei an Feiern zum Bundesfeiertag und am Silvester keine Bewilligung nötig ist. Knallkörper werden mit Ausnahme der Fasnachtszeit verboten. Einer Person gehen die Einschränkungen zu wenig weit. Sie verlangt vor Bundesgericht, dass das neue Reglement den übergeordneten Vorschriften entsprechend ausgestaltet wird.