BGE 144 III 559 - Krim-Annexion

BGE 144 III 559 - Krim-Annexion

Phil Baumann
00:15:22
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Februar 2014: Auf der Krim tauchen bewaffnete militärische Einheiten ohne Erkennungszeichen auf und bringen das Parlamentsgebäude und andere öffentliche Einrichtungen unter ihre Kontrolle. Unter dem Schutz dieser "grünen Männchen" ergreifen prorussische Politiker die Macht auf der ukrainischen Halbinsel. Am 21. März 2014 unterschreibt der russische Präsident Vladimir Putin zwei Gesetze, welche die Krim und Sewastopol in die Russische Föderation aufnehmen. Im Zuge der Annexion werden die Tankstellen und Treibstofflager der Ukrainischen Gesellschaft Ukrnafta und 11 weiteren ukrainischen Gesellschaften enteignet. Ukrnafta will sich die Enteignung nicht entschädigungslos bieten lassen und verklagt Russland vor einem Schiedsgericht in der Schweiz auf Schadenersatz. Russland boykottiert das Verfahren und bestreitet die Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Der Fall landet vor dem Schweizerischen Bundesgericht.