BGE 128 I 295 - Tabakwerbeverbot

BGE 128 I 295 - Tabakwerbeverbot

Phil Baumann
00:14:57
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Am 28. November 1993 scheitert bereits zum zweiten Mal eine Volksinitiative, die ein totales Werbeverbot für Tabakwaren in der Schweiz einführen wollte. Rund sieben Jahre später erlässt der Kanton Genf zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ein Gesetz über die Werbung, welches die Plakatwerbung für Tabak verbietet. Die Tabakindustrie sieht im Werbeverbot eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit und verlangt vor Bundesgericht, dass die neue Genfer Gesetzesbestimmung aufgehoben wird. Der Bundesgerichtsentscheid zum Genfer Gesetz über die Werbung hat weitreichende Folgen für die Tabakwerbung in der Schweiz.